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E-Rechnungspflicht in Deutschland: der Zeitplan

Seit 2025 gilt die Empfangspflicht im B2B — der Versand wird bis 2028 Pflicht. Was wann für deinen Betrieb gilt.

Stand: 6. Juli 2026

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die E-Rechnung im Geschäftsverkehr verbindlich gemacht. Die Pflicht kommt gestaffelt — und betrifft jeden Betrieb, der an andere Unternehmen Rechnungen stellt.

01Seit 2025: empfangen können

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — auch der Ein-Mann-Betrieb. Gemeint ist die strukturierte E-Rechnung nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD — ein einfaches PDF zählt nicht.

02Übergangsfristen beim Versand

Bis Ende 2026 dürfen im B2B weiterhin Papier- und (mit Zustimmung des Empfängers) einfache PDF-Rechnungen verschickt werden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden, ab dem 1. Januar 2028 gilt die Versandpflicht für alle.

03B2G: Behörden verlangen XRechnung längst

Bei öffentlichen Auftraggebern ist die elektronische Rechnung vielfach schon Pflicht — beim Bund seit 2020, in den meisten Bundesländern ebenfalls. Wer für Kommunen, Schulen oder Behörden arbeitet, braucht die XRechnung heute.

04Was das für deinen Betrieb heißt

Entscheidend ist weniger das Datum als der Ablauf: Wenn deine Software konforme E-Rechnungen erzeugt, empfängt und archiviert, sind die Stichtage kein Projekt, sondern eine Einstellung. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen an Privatkunden bleiben ausgenommen.

Das Wichtigste in Kürze

Empfangen können musst du seit 2025, senden je nach Größe ab 2027/2028 — bei Behörden oft schon heute. Mit der richtigen Software ist der Umstieg ein Klick, kein Projekt.

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