GoBD für Handwerker: die Grundlagen
Fortlaufende Nummern, Unveränderbarkeit, Aufbewahrung — was das Finanzamt von deinen Rechnungen erwartet.
Stand: 6. Juli 2026
Die GoBD regeln, wie digitale Belege und Bücher geführt werden müssen, damit das Finanzamt sie anerkennt. Klingt nach Bürokratie — ist mit der richtigen Software aber vor allem eine Frage der Voreinstellung.
01Fortlaufend nummerieren
Rechnungsnummern müssen einmalig und nachvollziehbar vergeben werden. Lücken musst du erklären können — deshalb gehören Nummernkreise in die Software, nicht in eine Excel-Liste.
02Unveränderbar festschreiben
Eine gestellte Rechnung darf nachträglich nicht mehr verändert werden. Statt Korrektur im Dokument gilt: Storno und neue Rechnung. Softwareseitig sorgt eine Festschreibung (z. B. per Hash-Chain) dafür, dass Änderungen technisch ausgeschlossen sind.
03Aufbewahren & wiederfinden
Buchungsbelege müssen acht Jahre aufbewahrt werden, Handelsbücher und Jahresabschlüsse zehn — digital ist das erlaubt, solange die Belege unverändert, lesbar und auffindbar bleiben.
04Nachvollziehbar arbeiten
Vom Angebot bis zur Buchung soll ein Prüfer jeden Schritt nachvollziehen können. Ein durchgängiges System, in dem Angebot, Rechnung und Buchhaltung zusammenhängen, liefert diesen roten Faden von selbst.
Das Wichtigste in Kürze
GoBD heißt: eindeutige Nummern, keine nachträglichen Änderungen, lange Aufbewahrung, klarer Prüfpfad. Gute Software erledigt das im Hintergrund — du musst es nur einmal richtig aufsetzen.
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