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GoBD für Handwerker: die Grundlagen

Fortlaufende Nummern, Unveränderbarkeit, Aufbewahrung — was das Finanzamt von deinen Rechnungen erwartet.

von Torsten Link · Stand: 10. Juli 2026

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sind die Regeln der Finanzverwaltung dafür, wie digitale Belege und Bücher geführt werden müssen, damit das Finanzamt sie anerkennt. Für Handwerksbetriebe sind vier Grundsätze entscheidend.

01Wie müssen Rechnungsnummern nach GoBD vergeben werden?

Rechnungsnummern müssen einmalig, fortlaufend und nachvollziehbar vergeben werden. Jede Nummer darf nur einmal vorkommen, und Lücken in der Nummernfolge musst du erklären können. Deshalb gehören Nummernkreise in die Software, die sie automatisch und ohne Doppelungen vergibt — nicht in eine Excel-Liste, in der sich Nummern versehentlich überschreiben oder doppeln lassen. So bleibt die Rechnungsstellung für einen Prüfer jederzeit lückenlos nachvollziehbar.

02Was heißt „unveränderbare Festschreibung“ bei Rechnungen?

Eine einmal gestellte Rechnung darf nachträglich nicht mehr inhaltlich verändert werden. Ist etwas falsch, gilt nicht Korrektur im Dokument, sondern Storno und neue Rechnung. Softwareseitig sorgt eine Festschreibung dafür, dass Änderungen technisch ausgeschlossen sind — etwa über eine Hash-Chain, die jede nachträgliche Manipulation sichtbar machen würde. Für dich heißt das: Du musst nicht selbst aufpassen, dass nichts verändert wird — das System verhindert es.

03Wie lange müssen digitale Belege aufbewahrt werden?

Buchungsbelege wie Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren, Handelsbücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Die Aufbewahrung darf vollständig digital erfolgen, solange die Belege über den gesamten Zeitraum unveränderbar, lesbar und schnell auffindbar bleiben. Ein reines Ablegen als PDF im Ordner genügt dafür nicht zwingend — gefragt ist ein System, das die Belege revisionssicher speichert und auf Anfrage sofort bereitstellt.

04Was bedeutet Nachvollziehbarkeit nach GoBD?

Nachvollziehbarkeit heißt, dass ein Prüfer jeden Geschäftsvorfall vom Angebot über die Rechnung bis zur Buchung lückenlos zurückverfolgen kann. Jeder Schritt muss dokumentiert und mit dem nächsten verknüpft sein. Ein durchgängiges System, in dem Angebot, Auftrag, Rechnung und Buchhaltung zusammenhängen, liefert diesen roten Faden automatisch — statt dass du Belege aus mehreren Programmen und Ordnern manuell zusammensuchen musst.

05Was prüft das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung?

Der Prüfer will nachvollziehen können, dass deine Belege vollständig, unveränderbar und geordnet sind. Dazu gehört der GoBD-Datenzugriff in drei Stufen: unmittelbarer Zugriff auf dein System (Z1), mittelbarer Zugriff über Auswertungen (Z2) oder die Überlassung der Daten auf einem Datenträger (Z3). Verlangt wird außerdem eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Belege bei dir entstehen, verbucht und archiviert werden. Wer digital sauber und lückenlos arbeitet, hat hier den geringsten Aufwand — genau das ist der Sinn der GoBD.

  • Rechnungsnummern lückenlos und ohne Doppelung vergeben — fortlaufend, aber keine Nummern nachträglich erfinden.
  • Belege unveränderbar festschreiben; nachträgliche Änderungen nur als nachvollziehbare Korrektur, nie durch Überschreiben.
  • Buchungsbelege wie Rechnungen 8 Jahre im Originalformat aufbewahren — auch eingehende E-Rechnungen und die dazugehörigen E-Mails.
  • Eine Verfahrensdokumentation führen: wie Belege erfasst, verbucht und archiviert werden.
  • Daten jederzeit maschinell auswertbar und für den GoBD-Datenzugriff der Betriebsprüfung bereithalten.

Das Wichtigste in Kürze

GoBD heißt: eindeutige Nummern, keine nachträglichen Änderungen, lange Aufbewahrung, klarer Prüfpfad. Gute Software erledigt das im Hintergrund — du musst es nur einmal richtig aufsetzen.

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