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Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer (§19 UStG)

Rechnung ohne Umsatzsteuer — mit dem Pflicht-Hinweis nach §19 UStG und allen übrigen Pflichtangaben, als Word und PDF.

Rechnung
Rechnung Nr. 2026-____
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USt-IdNr. / Steuernr.
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Leistungszeitraum
Zahlbar bis

Für die ausgeführten Arbeiten laut Auftrag vom __.__.____ berechne ich:

Pos.MengeEinzelpreis €Gesamt €
1Arbeitszeit (Std.)__________________
2Material laut Aufstellung (pauschal)__________________
3An- und Abfahrt (pauschal)__________________
4Nebenleistungen (pauschal)__________________
5
6
Gesamtbetrag ______
Bankverbindung
Bank
IBAN
BIC
Hinweise
  • · Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  • · Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das unten genannte Konto.

Muster ohne Gewähr — keine Rechts- oder Steuerberatung. · Stand: 2026-07

Vorlage herunterladen

Als Word-Datei (DOCX) zum Ausfüllen und als PDF — kostenlos gegen deine E-Mail-Adresse.

Der §19-Hinweis ist Pflicht

Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer — dafür muss auf jeder Rechnung der Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG stehen. Fehlt er, ist die Rechnung fehlerhaft; weist du versehentlich USt. aus, schuldest du sie dem Finanzamt. Alle übrigen Pflichtangaben (Name, Anschrift, Steuernummer, fortlaufende Nummer, Leistung, Datum) gelten unverändert.

Wann die Regelbesteuerung näher rückt

Die Kleinunternehmerregelung ist an Umsatzgrenzen gebunden — wer wächst, wechselt in die Regelbesteuerung und rechnet ab dann mit Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug. Die Details klärt der Steuerberater. Praktisch heißt das: Rechnungslayout und Nummernkreis so aufsetzen, dass der Wechsel keine Umstellung wird — in DasHandwerk.xhub ist beides nur eine Einstellung.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung

Muss der §19-Hinweis wörtlich so lauten?

Es gibt keine vorgeschriebene Formulierung — der Hinweis muss klar erkennen lassen, dass die Kleinunternehmerregelung angewendet wird. Üblich und bewährt: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Brauche ich als Kleinunternehmer eine fortlaufende Rechnungsnummer?

Ja. Die Pflicht zur fortlaufenden, eindeutigen Rechnungsnummer gilt unabhängig von der Kleinunternehmerregelung — genau wie die übrigen Pflichtangaben.

Betrifft mich die E-Rechnungspflicht?

Empfangen können müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen im B2B-Geschäft. Beim Ausstellen gelten Erleichterungen — verlass dich aber nicht auf den Status quo: Die Übergangsfristen laufen ab. Details im Wissen-Artikel zur E-Rechnungspflicht.